Neuer Prozess für den betrieblichen Umweltschutz
Ab April 2026 gilt im Kanton Zürich ein neuer Prozess für den betrieblichen Umweltschutz im Bauverfahren: Private Kontrollen entfallen vollständig.
Neu werden Baugesuche von Industrie- und Gewerbebetrieben direkt durch die Gemeinde oder den Kanton geprüft.
Baugesuche für Betriebe, welche gemäss Branchenliste sehr umweltrelevante Prozesse aufweisen, müssen durch den Kanton beurteilt werden. Dazu muss das neue Formular Betrieblicher Umweltschutz ausgefüllt und eingereicht werden. Zur Vermeidung von Verzögerungen wird empfohlen, Fachpersonen beizuziehen und die Unterlagen vollständig einzureichen.
In diesem Prozess können wir Sie unterstützen und beraten. Alle übrigen Betriebe werden von der Gemeinde geprüft. Details zu den genauen Abläufen und einzureichenden Formularen finden Sie online beim Kanton Zürich unter:
Bauvorschriften und Prozess Betrieblicher Umweltschutz - Kanton Zürich
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